Bekanntlich
war im Landtagsausschuss am 8. Oktober 2008 keine Abstimmung zustande gekommen. Hintergrund war der Hinweis des Gemeindeverbandes auf die
Nichteinhaltung bestimmter Mindestfristen im Begutachtungsverfahren.
Die Nichteinhaltung dieser Fristen hätte möglicherweise für das Land
Konsequenzen auf Basis der 15a-Vereinbarung über den
Konsultationsmechanismus zur Folge gehabt.
Langfristige Wirkung für Familien
Inhaltlich
war man sich einig, dass die Verbesserungen für die Familien
langfristig wirken sollen. Präsident Mödlhammer betonte, dass die
Bedenken sich auf die Nichteinhaltung der Begutachtungsfrist bezogen
haben. Für Burgstaller war wichtig, dass es in dieser Frage zu keiner
Verzögerung komme. Sie will, dass die Verbesserungen für die Familien
umgehend und wie geplant mit 1. Jänner 2009 in Kraft treten können. Die
Landeshauptfrau garantierte dem Gemeindebund-Präsidenten, dass das Land
die gesetzlichen Mindestfristen einhalten werde.