| Über uns Gemeinden Europa Service Presse und Medien | Wie man Adressen richtig vergibt 19.07.2012 ![]() Muss man auch für nicht dauerhaft bewohnte Gebäude im Freiland Adressen vergeben? Wie verhält es sich mit der Adressvergabe für unbebaute Grundstücke? Städte und Gemeinden sind laut GWR- bzw. Vermessungsgesetz verpflichtet, die Adressen "rechtsgültig" zu vergeben und in das Adressregister einzupflegen. Da es keine gesetzliche Grundlage zur allgemeinen Adressvergabe gibt, wurde nun von der Adressregister-Clearingstelle ein unverbindlicher Leitfaden für die Vergabe von Adressen auf Gebäudeebene erstellt. Der Leitfaden wurde auf Basis einer repräsentativen Umfrage unter den Städten und Gemeinden im Jahr 2011 erstellt. Welche Fragen werden behandelt?
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