| Über uns Gemeinden Europa Service Presse und Medien | Nationalrat beschließt Vereinfachung der Wahlabwicklung 02.02.2010 Nach langen Verhandlungen und Forderungen hat sich der Gemeindebund mit seinen Ideen zur Vereinfachung der Wahlabwicklung durchgesetzt. Viele Gemeinden hatten sich in den letzten Jahren über den hohen Aufwand der Wahlabwicklung beschwert. Nun hat der Nationalrat Änderungen im Wahlgesetz beschlossen. "Damit haben wir endlich erreicht, dass die Gemeinden durch die Abwicklung der Wahlen ein wenig Erleichterung erfahren“, so Gemeindebund-Präsident Bgm. Helmut Mödlhammer. „Der Unmut war in vielen Gemeinden schon sehr groß, weil veraltete Regelungen nach wie vor umgesetzt werden mussten. Wir sind froh, dass wir diese Änderungen nun herbeiführen konnten und den Gemeinden damit das Leben ein bisschen leichter machen können.“ Mit dem in 2. Lesung des NR Plenums gefassten Beschluss werden nicht nur Verbesserungen des Wahlrechts eingeführt, die im Vorjahr zum Teil schon in der Europawahlordnung umgesetzt wurden. Zu diesen Harmonisierungen ist anzuführen, dass auch die Gemeinden als lokale Wahlbehörden in manchen Punkten mit Änderungen zu rechnen haben, insbesondere was eine Vereinfachung und Optimierung der Briefwahl betrifft. Änderungen könnten schon für BP-Wahl in Kraft treten Mit einem Beschluss des Bundesrates, der für 21. Februar vorgesehen ist, könnten die Änderungen schon am 1. März 2010 in Kraft treten, gerade rechtzeitig für die Wahl zum Bundespräsidenten. Ein genauer Leitfaden des Innenministeriums mit den Änderungen wird für Mitte Februar bzw. ein zweiter Teil für Mitte März erwartet. Die Information erfolgt in zwei Teilen, weil abgewartet werden muss, ob es für die BP-Wahl überhaupt mehr als einen Kandidaten gibt. Wenn nicht, dann wird ein zweiter Wahlgang nicht erforderlich sein, was wiederum Einfluss auf die Gestaltung der Wahlkarten haben wird. Was soll sich nun konkret ändern?
"Den Anforderungen einer modernen Gesellschaft Rechnung tragen" „Durch die Erleichterung und Verbesserung der Briefwahl wird das demokratische Grundprinzip unseres Staatswesens gestärkt, da mit einem verbesserten Angebot zur Nutzung von Wahlmöglichkeiten auch mit einer verbreiterten Wählerschaft zu rechnen ist“, so Mödlhammer weiter. „Es ist ein weiterer Schritt, den Erfordernissen einer modernen Gesellschaft Rechnung zu tragen, der auch für eine Verbesserung der Legitimation der Volksvertreter wirksam wird. Die Entscheidung für die Optimierung der Briefwahl ist letztlich eine Entscheidung zugunsten des Wahlbürgers, wobei im vorliegenden Entwurf zumindest in Teilbereichen den Forderungen der Gemeinden als lokale Wahlbehörden nach Verwaltungsvereinfachung und zur Dämpfung der Kosteneffekte entsprochen wurden.“ Wie bewerten Sie diesen Artikel? sehr informativ neutral kaum informativzurück | Artikel per Email verschicken | Schwerpunkte |