| Über uns Gemeinden Europa Service Presse und Medien | Gemeinden in Europa Aufgaben der Gemeinden und des GemeindebundesEU Institution – AdREU Institution – RGRE (CCRE)EU Institution – KGREEU Institution – UCLG![]() Aufgaben der Gemeinden und des GemeindebundesDer Österreichische Gemeindebund ist seit Oktober 1996 mit einem eigenen Büro in Brüssel vertreten. Damit nimmt der Gemeindebund seinen in der Bundesverfassung verankerten Auftrag wahr, die Interessen der Kommunen auf europäischer Ebene zu vertreten. Gemäß Art. 23d B-VG sind Städte- und Gemeindebund zur Abgabe von Stellungnahmen berufen, wenn Vorhaben des Bundes im Rahmen der Europäischen Union den eigenen Wirkungsbereich oder sonstige wichtige Interessen der Gemeinden berühren. In diesem Zusammenhang zu nennen sind z.B. das Umwelt- oder Vergaberecht, wo ca. 80% aller in Österreich umgesetzten Regelungen in Brüssel beschlossen werden. Anliegen der Kommunen vertreten Serviceleistung des Gemeindebundes Das Brüssel-Büro des Österreichischen Gemeindebundes Avenue de Cortenbergh 30, E-Mail: mailto:oegemeindebund@skynet.be Mitarbeiter des Generalsekretariats in Brüssel: ![]() EU Institution – AdRDer Ausschuss der Regionen (AdR) ist ein beratendes Gremium, welche die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge vertritt und sich mit Stellungnahmen in den europäischen Gesetzgebungsprozess einbringt. Der AdR wurde 1994 zu dem Zweck errichtet, den Vertretern der Gemeinden, Städte und Regionen ein Mitspracherecht bei der Gestaltung europäischer Gesetze zu geben. Etwa drei Viertel der EU-Vorschriften werden auf regionaler oder lokaler Ebene umgesetzt, weshalb eine derartige Kooperation mit Vertretern der Gebietskörperschaften sinnvoll erschien. Der AdR besitzt ein Mitspracherecht in sämtlichen Bereichen, die sich auf die lokale oder regionale Ebene direkt auswirken. Dazu zählen u.a. Regionalpolitik, Umweltrecht, Bildung, Gesundheit, Beschäftigungs- und Sozialpolitik sowie wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt. Der AdR setzt sich aus 317 Mitgliedern zusammen, welche auf Vorschlag der nationalen Regierungen vom Rat für eine vierjährige Funktionsperiode ernannt werden. Österreich ist mit 12 Mitgliedern im AdR vertreten, wobei jedes Bundesland einen Vertreter vorschlägt, Städte- und Gemeindebund gemeinsam 3 Mitglieder entsenden. Derzeit ist der Österreichische Gemeindebund im AdR durch zwei Mitglieder, Bgm. Erwin Mohr und VBgm. Marianne Fügl sowie einen Stellvertreter, Bgm. Johannes Peinsteiner vertreten. ![]() EU Institution – RGRE (CCRE)Der Rat der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE), der 1951 von einer Gruppe von Bürgermeistern in Genf gegründet wurde, stellt heute die größte Vertretung lokaler und regionaler Interessen auf europäischer Ebene dar. Über seine Mitgliedsverbände in mehr als 30 europäischen Staaten vertritt der RGRE ca. 100.000 lokale und regionale Gebietskörperschaften. Der RGRE setzt sich für die Wahrung lokaler und regionaler Interessen im europäischen Gesetzgebungsprozess ein, im Rahmen seiner Ausschüsse und Arbeitsgruppen werden gemeinsame Positionen dazu erarbeitet. Die Schwerpunkte liegen in den Bereichen Umweltpolitik, Vergaberecht, Regionalpolitik , Verkehrs-, Energie- und Sozialpolitik. Seit Dezember 2004 ist der Wiener Bürgermeister Michael Häupl Präsident des RGRE. Der Österreichische Gemeindebund stellt mit Bgm. Johannes Peinsteiner und VPräs. Bgm. Arnold Marbek im Hauptausschuss (Policy Comitee) zwei Mitglieder. EU Institution – KGREDer Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) bildet die vierte Säule des Europarates, jenes zwischenstaatlichen Gremiums mit Sitz in Straßburg, das sich vor allem dem Schutz von Menschenrechten und Demokratie verpflichtet hat. (Nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat, der Versammlung der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union!). Die 46 Mitgliedstaaten des Europarates sind auch im KGRE vertreten, der in seinen zwei Kammern (Kammer der Gemeinden und Kammer der Regionen) insgesamt 315 Mitglieder versammelt. Der Kongress tritt einmal jährlich im Plenum zusammen, zwei dazwischen stattfindende Tagungen des Ständigen Ausschusses sichern die Kontinuität der Arbeiten und die Koordination zwischen den vier statutarischen Ausschüssen. Der KGRE überwacht u.a. die Umsetzung der Charta der lokalen Selbstverwaltung und berät die übrigen Gremien des Europarates in Fragen der Kommunal- und Regionalpolitik. Von den sechs österreichischen Mitgliedern ist der Österreichische Gemeindebund ab der kommenden Plenartagung durch Bgm. Johannes Peinsteiner im Plenum vertreten. Auch hier gibt es eine zweijährige Rotation mit dem Städtebund. EU Institution – UCLGDer seit Mai 2004 bestehende Weltverband der Kommunen (United Cities and Local Governments, UCLG) ging aus einer Fusion der Verbände IULA und UTO hervor. UCLG hat es sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der Kommunen, Städte und Metropolen vor allem bei den Vereinten Nationen zu vertreten und durch weltweite Aktionen auf die Bedürfnisse der Kommunen aufmerksam zu machen. Über Mitglieder auf fünf Kontinenten vertritt UCLG ca. die Hälfte der Weltbevölkerung. | Schwerpunkte |